Flagge des Deutschen Reiches

Die Farben der Flagge des Norddeutschen Bundes sind Schwarz, Weiß und Rot. Diese Farbkombination entstand im Jahre 1867 durch die Kombination der Farben Preußens (Schwarz und Weiß) mit den Farben der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck (Rot und Weiß). Diese Flagge war für den Norddeutschen Bund nicht als Nationalflagge gedacht, denn schließlich repräsentierte der Bund keine Nation, sondern immer noch ein Staatenbündnis. Die schwarz - weiß - rote Flagge war für die Handelsmarine des Norddeutschen Bundes bestimmt, ursprünglich sogar auch für die Kriegsmarine. Da aber nur Preußen und die Hansestädte über eine größere Anzahl von Handels- oder Kriegsschiffen verfügten, erklärt sich, warum die Farben Schwarz, Weiß und Rot für die Repräsentation des Norddeutschen Bundes auf den Meeren ausreichte.


Zur Herkunft der Kombination der Farben Schwarz, Weiß und Rot gibt es noch weitere Theorien, die aber jeglicher Grundlage entbehren:
1.) die Farbkombination sei aus der Verbindung der Farben Preußens mit den Farben des alten Kurfürstentums Brandenburg entstanden.
2.) jede einzelne der Farben Schwarz, Weiß und Rot habe ihre Bedeutung, so stehe Schwarz für die dunkle Vergangenheit, Weiß für die strahlende Zukunft, und das Rot stehe für das Blut der im Kampf für die Sache nar nationalen Einheit Gefallenen.


Die Kriegsflagge und auch die Gösch der Kriegsschiffe zeigen ein Eisernes Kreuz. Das Eiserne Kreuz ist eine militärische Auszeichnung aus den Befreiungskriegen. Es wurde seit seiner Stiftung im Jahre 1813 von Anfang an ohne Berücksichtigung des Dienstgrads oder der ständischen Herkunft verliehen, ist damit eine Art Volksorden, der, gerade auch in der Zeit nach den Befreiungskriegen, die Idee des völkischen Widerstands gegen Fremdbestimmung und für eine freie und unteilbare Nation beflügelte. Bei der Gestaltung des Ordens stand die Flagge Preußens aus dem 18. Jahrhundert Modell, dieser wiederum war das Kreuz des Deutschen Ordens aus dem 15. Jahrhundert Vorbild. Das Eiserne Kreuz wurde im Jahre 1870 erneut im Rahmen der militärischen Auseinandersetzungen zwischen dem Norddeutschen Bund und dem Kaiserreich Frankreich gestiftet (deutsch - französischer Krieg).


Die Flagge des Deutschen Reiches geht auf die Flaggen des Norddeutschen Bundes zurück. Man hat sie, wie die Verfassung, quasi übernommen. Allerdings war Deutschland jetzt ein Nationalstaat geworden, weshalb die Bundesflagge des Norddeutschen Bundes sich nun zur Nationalflagge wandelte, d.h. die Farben Schwarz, Weiß und Rot wurden auf die Nation übertragen.
Auf Grund der durch die Schaffung des Reiches erreichten Zentralisierung bestimmter Behörden, Institutionen oder herausragender Positionen, und nicht zuletzt durch den Erwerb von Kolonien, wurden zahlreiche Dienstflaggen angenommen. Jedoch behielten sechs nördliche Bundesstaaten ihre eigenen Seedienstflaggen.
Besonders jene Flaggen die den preußischen Adler zeigten, machten in den Jahren von 1871 bis 1918 eine Reihe von Änderungen durch (Beispiel: Marine- und Kriegsflagge => hier klicken).
In Folge der Novemberrevolution wurde die Monarchie gestützt. Am 09.11.1918 dankte der Kaiser ab, und verzichtete am 28.11.1918 endgültig auf seinen Thron. Am 19.01.1919 fanden Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung statt, welche am 06.02.1919 eine Notverfassung, und am 11.08.1919 die entgültige republikanische und bundesstaatliche Verfassung verabschiede. In den einzelnen Bundesländern mit ihren jeweiligen Monarchien vollzog sich parallel ein ähnlicher Prozess, der auch hier in republikanischen und bundesstaatlichen Verfassungen endete. Dieser Prozess war im allgemeinen bis 1920/21 abgeschlossen.
Die republikanische Umgestaltung oder gar Abschaffung der Flaggen des Deutschen Kaiserreichs war ein allmählicher Prozess, und zog sich bis 1921 hin.


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